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Karriere im öffentlichen Dienst: Voraussetzungen und Auswahlverfahren

Ausbildung und Karriere im öffentlichen Dienst: Welche Voraussetzungen müssen Beamte und Angestellte erfüllen? Und wie gelingt der Berufseinstieg?

Ausbildung und Karriere im öffentlichen Dienst

Im öffentlichen Dienst arbeiten rund 4,9 Millionen Menschen. Ihre Aufgabe: Sie kümmern sich darum, dass Deutschland funktioniert – als Beamte oder Angestellte. Beschäftigt sind sie beispielsweise beim Bund (also der Bundesverwaltung), bei den Bundesländern und bei den Kommunen (Städten, Landkreisen und Gemeinden). Im weiteren Sinne sind auch Richter und Soldaten Angehörige des öffentlichen Dienstes.

Ausbildung in der öffentlichen Verwaltung

Der öffentliche Dienst ist vielfältig: Die meisten Arbeitsplätze im Staatsdienst gibt es in klassischen Verwaltungsbereichen beim Bund, bei den Bundesländern und den Kommunen. Weitere öffentliche Arbeitgeber sind die Träger der Sozialversicherung, Schulen und Universitäten, Krankenhäuser und Pflegeheime, die Polizei und viele Energieversorger. Um nur einige zu nennen.

Dementsprechend zahlreich sind die Ausbildungsplätze und Karrierewege im öffentlichen Dienst. Allein die Bundesverwaltung bietet Ausbildungen in mehr als 80 Angestelltenberufen an und in rund 30 Beamtenlaufbahnen. Allgemein gilt der öffentliche Dienst als familienfreundlicher Arbeitgeber.

Welche Berufe gibt es in der öffentlichen Verwaltung?

In der öffentlichen Verwaltung arbeiten zum größten Teil Sachbearbeiter, entweder als Beamte oder Angestellte: Sie beraten Bürgerinnen und Bürger, prüfen Anträge, erstellen Abrechnungen und führen Akten.

Typische Jobs in der öffentlichen Verwaltung:

  • Verwaltungsfachangestellte/r
  • Verwaltungswirt/in (Beamte im mittleren Dienst)
  • Diplom-Verwaltungswirt/in (FH) (Beamte im gehobenen Dienst)
  • Verwaltungsfachwirt/in
  • Justizfachangestellte/r
  • Sozialversicherungsfachangestellte/r

Beamte und Angestellte: Was ist der Unterschied?

Worin unterscheiden sich Beamte und Angestellte? Kurz gesagt: In der Art des Arbeitsverhältnisses. Konkret bedeutet das: Angestellte sind nach Tarifverträgen für den öffentlichen Dienst beschäftigt, während Beamte ein Dienstverhältnis auf Lebenszeit haben. Sie genießen Privilegien wie den Kündigungsschutz oder Zuschüsse zur Krankenversicherung. Und im Ruhestand beziehen sie eine Pension.

Beamte sind also besonders eng an den Arbeitgeber Staat gebunden. Daraus ergeben sich auch besondere Pflichten: Beamte müssen sich auch außerhalb der Dienstzeit so verhalten, dass es mit ihrer vertrauenswürdigen Stellung vereinbar ist. Sie dürfen nicht streiken und können gegebenenfalls nach Bedarf versetzt werden.

Voraussetzungen für Bewerber

Wie du deine Karriere im öffentlichen Dienst starten kannst, hängt unter anderem davon ab, ob du eine Beamtenlaufbahn oder ein Angestelltenverhältnis im Auge hast.

Angehende Beamte brauchen je nach Laufbahn einen passenden Schulabschluss: Für Verwaltungs-Ausbildungen im mittleren Dienst benötigt man die Mittlere Reife oder einen Hauptschulabschluss mit förderlichem Berufsabschluss. Für den gehobenen Dienst wird das Abitur oder das Fachabitur vorausgesetzt.

Etwas einfacher ist es bei Berufen für Angestellte: Für sie gibt es keinen rechtlich vorgeschriebenen Schulabschluss. In der Regel brauchen angehende Verwaltungsfachangestellte, Sozialversicherungsfachangestellte und Co. allerdings zumindest die Mittlere Reife mit guten Schulnoten.

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Natürlich achten die Arbeitgeber auch auf Charaktereigenschaften wie Kontaktfähigkeit, Verantwortungsbewusstsein, Zuverlässigkeit und Engagement. Ebenso unentbehrlich sind Sprachvermögen und mathematisches Verständnis.

Öffentlicher Dienst: Berufseinstieg für Ausländer

Manche Beamten-Berufe sind ausschließlich deutschen Staatsbürgerinnen und Staatsbürgern vorbehalten. Viele Laufbahnen im öffentlichen Dienst stehen jedoch auch Staatsangehörigen anderer Länder offen: EU-Bürger oder Staatsangehörige von Island, Liechtenstein, Norwegen oder der Schweiz können in Deutschland in vielen Bereichen als Beamte Karriere machen. Für Angestellte gelten die Einschränkungen ohnehin nicht.

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