Verwaltungswirt / Verwaltungswirtin:
Beamten-Ausbildung im mittleren Dienst
Alles Wichtige für angehende Verwaltungswirte: Welche Voraussetzungen musst du für die Ausbildung erfüllen, und was erwartet dich im Auswahlverfahren?
Verwaltungswirte sind Beamte in der Beamten-Laufbahn des mittleren Dienstes. Sie übernehmen allgemeine Büroarbeit in der Bundesverwaltung, den Verwaltungen der Bundesländer und den Kommunalverwaltungen (Städten, Landkreisen, Gemeinden).
In manchen Bereichen arbeitet man als Verwaltungswirt ziemlich menschennah: Man berät zum Beispiel Bürgerinnen und Bürger oder unterstützt Gewerbetreibende. Zum Aufgabenprofil gehört es allerdings genauso, Akten zu führen, Anträge zu bearbeiten oder sich um die interne Organisation von Ämtern und Behörden zu kümmern – etwa im Bereich der Personalverwaltung.
Verwaltungswirt: Duale Ausbildung
Die Verwaltungswirt-Ausbildung im mittleren Dienst dauert zwei bis drei Jahre. Sie richtet sich nach der Laufbahn-Ausbildungsverordnung des Bundes oder entsprechenden Vorschriften der Bundesländer.
Die Beamten-Ausbildung nennt man auch „Vorbereitungsdienst“. Währenddessen ist man noch kein „richtiger“ Beamter, sondern „Beamten-Anwärter“. Abgeschlossen wird die Ausbildung mit einer Laufbahnprüfung.
Ausbildung zum Verwaltungswirt: Ablauf und Inhalte
Die Ausbildung zum Verwaltungswirt verläuft dual, das heißt, sie gliedert sich in Theorie- und Praxisphasen. Während der theoretischen Ausbildung erwirbt man Kenntnisse zu:
- Staats- und Verfassungsrecht
- Verwaltungsrecht
- Bürgerliches Recht
- Recht des öffentlichen Diensts (z. B. Beamtenrecht, Besoldungs- und Beihilferecht, Reisekostenrecht, Arbeits- und Tarifrecht)
- Öffentliche Finanzwirtschaft (z. B. Haushalts- und Rechnungswesen, Kassenrecht, Kosten- und Leistungsrechnung, Controlling)
- Verwaltungsorganisation
- Informationstechnik
- Vergaberecht
Im Rahmen der praktischen Ausbildung lernt man dann den Arbeitsalltag im Ausbildungsbetrieb kennen. Hier erfährt man, was es heißt, die Regeln und Vorschriften in der Praxis anzuwenden.
Voraussetzungen für Verwaltungswirte
Angehende Verwaltungswirte brauchen in der Regel mindestens die mittlere Reife. Alternativ genügt auch ein Hauptschulabschluss in Verbindung mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung. Je nach Arbeitgeber können weitere Anforderungen hinzukommen.
Darüber hinaus gibt es einige allgemeine beamtenrechtliche Voraussetzungen:
- Deutsche Staatsangehörigkeit oder Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaats der Europäischen Union beziehungsweise von Island, Liechtenstein oder Norwegen.
- Fähigkeit zum Bekleiden öffentlicher Ämter: z. B. geordnete wirtschaftliche Verhältnisse, nicht vorbestraft, nicht entmündigt
- Charakterliche und geistige Eignung, wird durch ein Auswahlverfahren festgestellt
- Körperliche Eignung, wird durch eine ärztliche Untersuchung festgestellt
Außerdem geben manche Bundesländer ein Höchstalter vor.
Auswahlverfahren für Verwaltungswirte
Wer Verwaltungswirt werden will, muss erste einmal ein mehr oder weniger umfangreiches Auswahlverfahren meistern. Dazu gehören ein Vorstellungsgespräch, häufig schriftliche oder PC-gestützte Tests, eine ärztliche Tauglichkeitsuntersuchung und eventuell Assessment-Center-Aufgaben. Der genaue Ablauf unterscheidet sich von Behörde zu Behörde.

Typische Aufgaben im Auswahlverfahren für Verwaltungswirte
- Schriftlicher Einstellungstest: z. B. Rechtschreibung und Grammatik, Texte analysieren und schreiben, Englisch-Kenntnisse, Grundrechenarten, Zins- und Prozentrechnen, logisches und visuelles Denken, Allgemeinbildung
- Vorstellungsgespräch: z. B. schulischer und beruflicher Werdegang, berufliche Motivation, persönliche Interessen, Wissen zum ausgeschriebenen Ausbildungsplatz und zum Arbeitgeber
- Assessment Center: z. B. Gruppendiskussion, Vortrag
- Ärztliche Untersuchung: z. B. Bluttest, Urintest, Sehtest, Hörtest, Ermitteln des BMI durch Wiegen und Messen, Puls- und Blutdruckmessung, Ruhe-EKG, Lungenfunktionstest, gesamtkörperliche Untersuchung

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