Verwaltungsfachwirt:
Weiterbildung im öffentlichen Dienst

Alles Wichtige für angehende Verwaltungsfachwirte: Welche Voraussetzungen musst du für die Weiterbildung erfüllen, und was erwartet dich im Auswahlverfahren?

Verwaltungsfachwirte sind leitende Angestellte im öffentlichen Dienst. Ihre Aufgaben lassen sich mit dem Tätigkeitsprofil von Beamten im gehobenen Dienst (Diplom-Verwaltungswirten) vergleichen.

Verwaltungsfachwirte arbeiten in Verwaltungsbehörden, zum Beispiel:

  • in der Bundes-, Landes- und Kommunalverwaltung
  • in EU-Behörden
  • in der Kirchenverwaltung
  • an Hochschulen
  • bei Wirtschafts- und Berufsverbänden

Verwaltungsfachwirt: Kaufmännische Weiterbildung

Die Weiterbildung zum Verwaltungsfachwirt baut auf einem bereits vorhandenen Berufsabschluss auf. Viele Verwaltungsfachwirte haben zunächst zum Beispiel eine Ausbildung zum Verwaltungsfachangestellten gemacht. Grundsätzlich steht auch Beamten die Weiterbildung offen – dieser Karriereweg ist allerdings eher selten.

Inhalte der Weiterbildung zum Verwaltungsfachwirt

  • Rechtssystematik, Rechtsanwendung
  • Staats- und Verfassungsrecht, Europarecht
  • Allgemeines Verwaltungsrecht und Verwaltungsprozessrecht, Bescheidtechnik, Datenschutzrecht
  • Bürgerliches Recht
  • Kommunalrecht
  • Öffentliches Dienstrecht (z. B. Beamtenrecht, Besoldungs- und Beihilferecht, Reisekostenrecht, Arbeits- und Tarifrecht)
  • Öffentliches Finanzwesen (z. B. Haushalts- und Rechnungswesen, Kassenrecht, Kosten- und Leistungsrechnung, Controlling)
  • Volkswirtschaftslehre
  • Öffentliches Baurecht
  • Polizei- und Gewerberecht
  • Sozialrecht
  • Kommunikation und Mitarbeiterführung

Voraussetzungen für Verwaltungsfachwirte

Die Zulassung zur Weiterbildungsprüfung setzt voraus, dass man bereits eine geeignete berufliche Ausbildung abgeschlossen hat: Infrage kommen Verwaltungsfachangestellte, Kaufleute für Büromanagement oder Beamte im mittleren allgemeinen Verwaltungsdienst. Sie müssen außerdem über eine mehrjährige Berufserfahrung verfügen.

Eine weitere Voraussetzung ist die Teilnahme an Weiterbildungsmaßnahmen – damit ist mehrjähriger theoretischer Unterricht gemeint. Die Kosten für diese Vorbereitungskurse kann der Arbeitgeber übernehmen, oder man trägt sie selbst.

Auswahlverfahren für Verwaltungsfachwirte

Wer die Gebühren für seine Weiterbildung aus eigener Tasche zahlt, darf sich dafür in der Regel einfach anmelden: Ein Auswahlverfahren findet dann nicht statt. Trägt hingegen der Arbeitgeber die Kosten, müssen Interessenten nicht selten mehrere Prüfungen bestehen.

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Typische Aufgaben im Auswahlverfahren für Verwaltungsfachwirte

  • Schriftlicher Einstellungstest: z. B. Rechtschreibung und Grammatik, Texte analysieren und schreiben, Englisch-Kenntnisse, Grundrechenarten, Zins- und Prozentrechnen, logisches und visuelles Denken, Allgemeinbildung
  • Vorstellungsgespräch: z. B. schulischer und beruflicher Werdegang, berufliche Motivation, persönliche Interessen, Wissen zum ausgeschriebenen Ausbildungsplatz und zum Arbeitgeber
  • Assessment Center: z. B. Gruppendiskussion, Vortrag
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