Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
Öffentlicher Dienst-Abkürzungen
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz, kurz AGG, soll Benachteiligungen verhindern oder beseitigen. Es schützt Menschen vor Diskriminierung aus rassistischen Gründen oder wegen ihrer ethnischen Herkunft, ihres Geschlechts, ihrer Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, ihres Alters oder ihrer sexuellen Identität. Dieser Schutz beginnt bereits beim Zugang zu einer Beschäftigung und gilt deshalb auch für Stellenausschreibungen, Bewerbungen und Auswahlverfahren. Das AGG erfasst außerdem die Ausbildung, den beruflichen Aufstieg, die Arbeitsbedingungen und die Beendigung eines Beschäftigungsverhältnisses. Behörden, Kommunen und andere öffentliche Einrichtungen müssen seine Vorgaben ebenso beachten wie private Arbeitgeber.
Für Beamtinnen und Beamte sowie Richterinnen und Richter gelten die Vorschriften entsprechend, wobei die Besonderheiten des öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnisses berücksichtigt werden. Auswahlentscheidungen dürfen nicht unzulässig auf einem geschützten persönlichen Merkmal beruhen. Eine unterschiedliche Behandlung kann allerdings erlaubt sein, wenn ein gesetzlich anerkannter Grund oder eine wesentliche berufliche Anforderung vorliegt. Im späteren Dienst begegnet dir das AGG beispielsweise bei Personalentscheidungen, Fortbildungen, Beförderungen und Beschwerden über Diskriminierung. Als Bewerber oder Berufseinsteiger solltest du das AGG kennen, damit du faire Auswahlverfahren einordnen und sowohl deine eigenen Rechte als auch die Rechte anderer respektieren kannst.
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