Auswahlverfahren (AV)
Öffentlicher Dienst-Abkürzungen
Ein Auswahlverfahren, kurz AV, ist der gesamte Prozess, mit dem eine Behörde geeignete Bewerberinnen und Bewerber für eine Stelle, Ausbildung oder ein duales Studium auswählt. Im öffentlichen Dienst orientiert sich die Auswahl grundsätzlich an Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung. Diese sogenannte Bestenauslese ist in Artikel 33 Absatz 2 des Grundgesetzes verankert. Das Auswahlverfahren kann aus der Prüfung der Bewerbungsunterlagen, einem Online-Test, einem Vorstellungsgespräch und weiteren Aufgaben bestehen. Welche Bestandteile eingesetzt werden, hängt von der Behörde, der Laufbahn und der ausgeschriebenen Position ab.
Ein Einstellungstest oder Assessment-Center ist deshalb nicht mit dem gesamten Auswahlverfahren gleichzusetzen, sondern kann lediglich ein Teil davon sein. Geprüft werden je nach Stelle beispielsweise Fachwissen, sprachliche und mathematische Fähigkeiten, Konzentration, soziale Kompetenzen und persönliche Motivation. Die Anforderungen und Bewertungskriterien sollen sich an der ausgeschriebenen Tätigkeit orientieren und eine nachvollziehbare Auswahl ermöglichen. Für dich ist es wichtig, die Einladung und Hinweise der Behörde genau zu lesen, weil Ablauf, Hilfsmittel und Vorbereitungsmöglichkeiten unterschiedlich geregelt sind. Als Bewerber solltest du das AV als mehrstufigen Gesamtprozess verstehen und dich auf jeden Abschnitt gezielt vorbereiten.
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