Arbeitszeit (AZ)
Öffentlicher Dienst-Abkürzungen
Arbeitszeit, kurz AZ, bezeichnet den Zeitraum, in dem du deine dienstlichen oder arbeitsvertraglichen Aufgaben erfüllst. Nach dem Arbeitszeitgesetz ist dies grundsätzlich die Zeit vom Beginn bis zum Ende der Arbeit ohne Ruhepausen. Wie viele Stunden du regelmäßig arbeiten musst, richtet sich nach deinem Beschäftigungsstatus, dem geltenden Tarifvertrag oder der jeweiligen beamtenrechtlichen Arbeitszeitverordnung. Unterschieden wird vor allem zwischen Vollzeit, Teilzeit, täglicher Arbeitszeit und regelmäßiger Wochenarbeitszeit. Beim Bund beträgt die regelmäßige Wochenarbeitszeit derzeit beispielsweise 39 Stunden für Tarifbeschäftigte und grundsätzlich 41 Stunden für Beamtinnen und Beamte.
Viele Behörden bieten Gleitzeit, Arbeitszeitkonten oder flexible Arbeitszeitmodelle an, ein allgemeiner Anspruch darauf besteht jedoch nicht. Die konkrete Verteilung der Arbeitszeit, mögliche Kernzeiten und die Zeiterfassung werden häufig durch eine Dienstvereinbarung geregelt. Angeordnete Mehrarbeit, Überstunden, Dienstreisen und mobile Arbeit können nach besonderen tariflichen oder beamtenrechtlichen Vorschriften auf die Arbeitszeit angerechnet werden. Die Abkürzung AZ ist nicht bundesweit eindeutig und kann im Behördenalltag je nach Schreibweise und Zusammenhang auch mit dem Aktenzeichen verwechselt werden. Als Bewerber solltest du deshalb in der Stellenausschreibung prüfen, welche Wochenarbeitszeit und welche Arbeitszeitmodelle für die konkrete Position gelten.
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