Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
Öffentlicher Dienst-Abkürzungen
Das Arbeitsschutzgesetz, kurz ArbSchG, soll die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit schützen und verbessern. Es verpflichtet Arbeitgeber dazu, Arbeitsunfälle und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren möglichst zu vermeiden. Dazu müssen sie die Arbeitsbedingungen beurteilen, geeignete Schutzmaßnahmen festlegen und deren Wirksamkeit überprüfen. Berücksichtigt werden dabei nicht nur körperliche Gefahren, sondern auch psychische Belastungen am Arbeitsplatz. Das Gesetz gilt auch für Auszubildende, Beamtinnen und Beamte sowie für die Dienststellen des öffentlichen Dienstes.
Im Behördenalltag begegnet dir das ArbSchG beispielsweise bei Sicherheitsunterweisungen, ergonomischen Bildschirmarbeitsplätzen, Brandschutzmaßnahmen und Regelungen zum sicheren Umgang mit Arbeitsmitteln. Eine Unterweisung muss unter anderem bei der Einstellung, bei neuen Aufgaben oder vor der Nutzung neuer Arbeitsmittel erfolgen. Auch du bist verpflichtet, die Schutzregeln zu beachten, Arbeitsmittel ordnungsgemäß zu verwenden und erkennbare Gefahren zu melden. Für die Organisation des Arbeitsschutzes bleibt jedoch grundsätzlich der Arbeitgeber beziehungsweise die Dienststelle verantwortlich. Als Anwärter oder Berufseinsteiger solltest du das ArbSchG kennen, weil Gesundheitsschutz und sicheres Verhalten vom ersten Arbeitstag an zu deinen Rechten und Pflichten gehören.
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