Besoldungsgruppe (BesGr)
Öffentlicher Dienst-Abkürzungen
Die Besoldungsgruppe, kurz BesGr, ordnet ein beamtenrechtliches Amt einer bestimmten Stufe innerhalb einer Besoldungsordnung zu. Sie bildet eine wesentliche Grundlage für die Höhe des Grundgehalts. In klassischen Verwaltungslaufbahnen begegnen dir vor allem Besoldungsgruppen der Besoldungsordnung A, beispielsweise A 6, A 9 oder A 13. Je höher die Zahl innerhalb dieser Besoldungsordnung ist, desto höher ist grundsätzlich die Wertigkeit des zugeordneten Amtes. Das tatsächlich ausgezahlte Grundgehalt hängt zusätzlich von der Erfahrungsstufe sowie möglichen Familienzuschlägen, Zulagen und weiteren Bezügen ab.
In Stellenausschreibungen zeigt eine Angabe wie BesGr. A 9, welcher Besoldungsgruppe die ausgeschriebene Beamtenstelle zugeordnet ist. Während des Vorbereitungsdienstes erhältst du jedoch noch nicht das reguläre Grundgehalt dieser Besoldungsgruppe, sondern Anwärterbezüge. Nach erfolgreichem Abschluss und einer entsprechenden Ernennung richtet sich die Besoldung nach dem verliehenen Amt und seiner Besoldungsgruppe. Für Tarifbeschäftigte gelten keine Besoldungsgruppen, sondern Entgeltgruppen nach dem jeweiligen Tarifvertrag. Als Bewerber solltest du außerdem beachten, dass Bund und Länder eigene Besoldungstabellen haben und dieselbe Besoldungsgruppe deshalb unterschiedliche Grundgehaltsbeträge aufweisen kann.
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