Anwärtersonderzuschlag (AnwSZ)
Öffentlicher Dienst-Abkürzungen
Der Anwärtersonderzuschlag, kurz AnwSZ, ist eine zusätzliche Zahlung zu den regulären Anwärterbezügen. Er kann gewährt werden, wenn für eine bestimmte Laufbahn nicht genügend qualifizierte Bewerberinnen und Bewerber gewonnen werden können. Damit soll der Vorbereitungsdienst in besonders gefragten Fachrichtungen finanziell attraktiver werden. Der Zuschlag wird vor allem bei Laufbahnen angeboten, in denen Behörden mit anderen öffentlichen oder privaten Arbeitgebern um Fachkräfte konkurrieren. Ein allgemeiner Anspruch für alle Anwärterinnen und Anwärter besteht deshalb nicht.
Beim Bund entscheidet die zuständige oberste Dienstbehörde darüber, ob und in welcher Höhe ein Anwärtersonderzuschlag gezahlt wird. Nach dem Bundesbesoldungsgesetz kann er unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 90 Prozent des Anwärtergrundbetrags betragen. Für die Länder gelten eigene besoldungsrechtliche Regelungen, sodass sich Höhe, Voraussetzungen und Bezeichnung unterscheiden können. Beim Bund ist die Zahlung grundsätzlich daran gebunden, dass du den Vorbereitungsdienst erfolgreich abschließt und anschließend mindestens fünf Jahre als Bundesbeamter tätig bleibst, andernfalls kann eine vollständige Rückzahlung verlangt werden. Als Bewerber solltest du deshalb die jeweilige Stellenausschreibung und die Zahlungsbedingungen sorgfältig prüfen, bevor du den Anwärtersonderzuschlag in deine finanzielle Planung einbeziehst.
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