Arbeitszeitverordnung (AZVO)
Öffentlicher Dienst-Abkürzungen
Eine Arbeitszeitverordnung, kurz AZVO, regelt die Arbeitszeit von Beamtinnen und Beamten eines bestimmten Dienstherrn. Sie gilt damit grundsätzlich auch für Anwärterinnen und Anwärter, die sich in einem Beamtenverhältnis auf Widerruf befinden. Für Tarifbeschäftigte ist dagegen vor allem der einschlägige Tarifvertrag in Verbindung mit dem Arbeitszeitgesetz maßgeblich. Eine AZVO enthält unter anderem Vorgaben zur regelmäßigen Wochenarbeitszeit, täglichen Arbeitszeit, zu Ruhepausen und dienstfreien Tagen. Je nach Regelung werden außerdem Gleitzeit, Arbeitszeitkonten, Schichtdienst, Rufbereitschaft und Dienstreisen behandelt.
Die Abkürzung AZVO ist nicht bundesweit einheitlich und wird beispielsweise in Nordrhein-Westfalen verwendet. Für Beamtinnen und Beamte des Bundes gilt die Arbeitszeitverordnung des Bundes mit der Abkürzung AZV. Auch die vorgeschriebene Wochenarbeitszeit und einzelne Möglichkeiten zur flexiblen Gestaltung können sich zwischen Bund und Ländern unterscheiden. Im Dienstalltag begegnet dir die Arbeitszeitverordnung bei der Zeiterfassung, bei Gleitzeitregelungen und bei der Berechnung von Mehrarbeit oder Freizeitausgleich. Als Anwärter solltest du deshalb immer die Arbeitszeitverordnung deines Dienstherrn und ergänzende Dienstvereinbarungen deiner Behörde beachten.
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