Berufsbildungsgesetz (BBiG)
Öffentlicher Dienst-Abkürzungen
Das Berufsbildungsgesetz, kurz BBiG, bildet die zentrale rechtliche Grundlage für die betriebliche Berufsausbildung in Deutschland. Es gilt auch für viele anerkannte Ausbildungsberufe im öffentlichen Dienst, beispielsweise für Verwaltungsfachangestellte. Das Gesetz regelt unter anderem den Berufsausbildungsvertrag, die Ausbildungsdauer, die Probezeit und die Vergütung. Außerdem legt es die Rechte und Pflichten von Auszubildenden sowie die Anforderungen an Ausbildungsstätten und Ausbildungspersonal fest. Weitere Vorschriften betreffen Zwischen- und Abschlussprüfungen, berufliche Fortbildung und Umschulung.
Deine Behörde muss dir die berufliche Handlungsfähigkeit vermitteln, die zum Erreichen des Ausbildungsziels erforderlich ist. Du bist im Gegenzug verpflichtet, an den Ausbildungsmaßnahmen teilzunehmen, Aufgaben sorgfältig auszuführen und den vorgeschriebenen Ausbildungsnachweis zu führen. Für die Überwachung der Ausbildung und die Durchführung der Prüfungen sind im öffentlichen Dienst besonders bestimmte zuständige Stellen verantwortlich. Auf einen beamtenrechtlichen Vorbereitungsdienst und auf reguläre Hochschulstudiengänge ist das BBiG grundsätzlich nicht anwendbar, da hierfür andere Vorschriften gelten. Als Bewerber solltest du deshalb unterscheiden, ob du eine Ausbildung mit Berufsausbildungsvertrag oder einen Vorbereitungsdienst im Beamtenverhältnis beginnst.
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