Ausbildungs- und Prüfungsordnung (APO)
Öffentlicher Dienst-Abkürzungen
Eine Ausbildungs- und Prüfungsordnung, kurz APO, legt die verbindlichen Regeln für einen bestimmten Ausbildungs-, Studien- oder Vorbereitungsdienst fest. Sie bestimmt unter anderem Ziele, Dauer und Aufbau der Ausbildung sowie das Verhältnis von theoretischen und praktischen Abschnitten. Außerdem regelt sie, welche Leistungsnachweise und Prüfungen du ablegen musst und wie diese bewertet werden. Häufig enthält sie auch Vorschriften zu Fehlzeiten, Wiederholungsprüfungen, Täuschungsversuchen und zum Bestehen der Abschluss- oder Laufbahnprüfung. Damit ist die APO eine wichtige rechtliche Grundlage für deinen gesamten Ausbildungsweg im öffentlichen Dienst.
Es gibt keine einheitliche APO, die für alle Behörden, Laufbahnen und Bundesländer gilt. Die genaue Bezeichnung und Abkürzung wird häufig um einen Zusatz für den jeweiligen Ausbildungsgang ergänzt, beispielsweise StBAPO für die Ausbildung der Steuerbeamtinnen und Steuerbeamten. Welche Ordnung für dich gilt, hängt vom Dienstherrn, der Laufbahn, dem Bundesland und der zuständigen Ausbildungseinrichtung ab. Du begegnest ihr meist zu Beginn deiner Ausbildung oder deines dualen Studiums, solltest sie aber auch vor Zwischenprüfungen und der Abschlussprüfung heranziehen. Als Anwärter solltest du die für dich geltende APO kennen, weil sie deine Pflichten, Prüfungsvoraussetzungen und Möglichkeiten bei nicht bestandenen Prüfungen verbindlich festlegt.
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