Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO)
Öffentlicher Dienst-Abkürzungen
Die Ausbilder-Eignungsverordnung, kurz AEVO, regelt den Nachweis der berufs- und arbeitspädagogischen Eignung von Ausbildern. Sie gilt für anerkannte Ausbildungsberufe nach dem Berufsbildungsgesetz und damit auch für zahlreiche Ausbildungsberufe im öffentlichen Dienst. Die AEVO legt vier Handlungsfelder fest: Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen, Ausbildung vorbereiten, Ausbildung durchführen sowie Ausbildung abschließen. Dadurch sollen Ausbilder in der Lage sein, Lernprozesse sinnvoll zu gestalten, Auszubildende anzuleiten und sie auf einen erfolgreichen Abschluss vorzubereiten. Der erforderliche Nachweis wird normalerweise durch eine schriftliche und eine praktische Prüfung erbracht.
Der praktische Teil besteht aus der Präsentation oder Durchführung einer Ausbildungssituation und einem anschließenden Fachgespräch. Umgangssprachlich wird der Nachweis häufig als Ausbilderschein oder AdA-Schein bezeichnet, wobei AdA für Ausbildung der Ausbilder steht. Die bestandene AEVO-Prüfung weist jedoch nur die berufs- und arbeitspädagogische Eignung nach und ersetzt nicht die zusätzlich erforderliche persönliche und berufliche Eignung. Für dich kann die Qualifikation später interessant werden, wenn du in einer Behörde Auszubildende betreuen, Ausbildungsabschnitte organisieren oder als verantwortlicher Ausbilder tätig werden möchtest. Bereits als Anwärter oder Berufseinsteiger solltest du wissen, dass AEVO-qualifizierte Beschäftigte einen wichtigen Beitrag zur Qualität deiner praktischen Ausbildung leisten.
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