Beamtenstatusgesetz (BeamtStG)
Öffentlicher Dienst-Abkürzungen
Das Beamtenstatusgesetz, kurz BeamtStG, regelt die grundlegende rechtliche Stellung der Beamtinnen und Beamten in den Ländern. Es gilt auch für Beamte bei Gemeinden, Gemeindeverbänden und anderen der Landesaufsicht unterstehenden öffentlich-rechtlichen Einrichtungen. Anwärterinnen und Anwärter im Beamtenverhältnis auf Widerruf fallen ebenfalls unter seinen Geltungsbereich. Das Gesetz schafft gemeinsame statusrechtliche Grundregeln und erleichtert damit auch einen Wechsel zwischen verschiedenen Dienstherren. Es enthält Vorschriften zu Ernennung, Abordnung, Versetzung, Entlassung, Dienstunfähigkeit und Ruhestand.
Ernennungen müssen nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung vorgenommen werden. Zu den geregelten Pflichten gehören unparteiisches Handeln, Verfassungstreue, Verschwiegenheit und die Verantwortung für die Rechtmäßigkeit dienstlicher Handlungen. Das BeamtStG enthält außerdem Bestimmungen zu Fürsorge, Teilzeit, Erholungsurlaub, Nebentätigkeiten und Personalakten. Einzelheiten zu Laufbahnen, Besoldung, Arbeitszeit und Versorgung werden durch die jeweiligen Landesgesetze und Verordnungen ergänzt. Als Bewerber solltest du deshalb neben dem BeamtStG auch die beamtenrechtlichen Vorschriften des Bundeslandes kennen, bei dem du dich bewirbst.
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