Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)
Öffentlicher Dienst-Abkürzungen
Das Bundesausbildungsförderungsgesetz, kurz BAföG, regelt die staatliche finanzielle Unterstützung für bestimmte Ausbildungen und Studiengänge. Umgangssprachlich wird auch die ausgezahlte Ausbildungsförderung selbst als BAföG bezeichnet. Die Leistung soll eine Ausbildung ermöglichen, wenn die dafür erforderlichen Mittel nicht anderweitig zur Verfügung stehen. Gefördert werden können insbesondere Studierende sowie Schülerinnen und Schüler bestimmter weiterführender oder berufsbildender Schulen. Ob und in welcher Höhe ein Anspruch besteht, hängt unter anderem von der Ausbildungsart, dem eigenen Einkommen und Vermögen sowie häufig vom Einkommen der Eltern ab.
Studierende erhalten die Förderung grundsätzlich teilweise als Zuschuss und teilweise als zinsloses Darlehen, während die Förderung für Schülerinnen und Schüler meist vollständig als Zuschuss gewährt wird. Bei einer vergüteten Ausbildung, einem dualen Studium oder einem Vorbereitungsdienst können Einkommen und Ausbildungsform den Anspruch verringern oder ausschließen. Zuständig sind je nach Ausbildungsart die örtlichen Ämter für Ausbildungsförderung oder die Studierendenwerke. BAföG wird frühestens ab dem Monat geleistet, in dem die Ausbildung beginnt und der Antrag gestellt wurde, weshalb du dich rechtzeitig um die erforderlichen Unterlagen kümmern solltest. Wenn du eine Ausbildung oder ein Studium mit dem Ziel öffentlicher Dienst planst, solltest du prüfen, ob BAföG neben Vergütung, Anwärterbezügen oder anderen Förderleistungen für dich infrage kommt.
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