Bundesbeamtengesetz (BBG)
Öffentlicher Dienst-Abkürzungen
Das Bundesbeamtengesetz, kurz BBG, ist die zentrale statusrechtliche Grundlage für Beamtinnen und Beamte des Bundes. Es gilt auch für Anwärterinnen und Anwärter, die ihren Vorbereitungsdienst im Beamtenverhältnis auf Widerruf beim Bund absolvieren. Das Gesetz regelt unter anderem die Voraussetzungen für eine Berufung in das Beamtenverhältnis, die Ernennung und die verschiedenen Arten des Beamtenverhältnisses. Weitere Vorschriften betreffen Laufbahnen, Abordnungen, Versetzungen, Beförderungen und die Beendigung des Beamtenverhältnisses. Außerdem legt das BBG wichtige Rechte und Pflichten der Bundesbeamtinnen und Bundesbeamten fest.
Zu den Grundpflichten gehören unparteiisches und gerechtes Handeln, die Bindung an Recht und Gesetz sowie das Eintreten für die freiheitliche demokratische Grundordnung. Das Gesetz behandelt auch Verschwiegenheit, Nebentätigkeiten, Arbeitszeit, Teilzeit, Fürsorge, Beihilfe und Personalakten. Für Landes- und Kommunalbeamte gilt das BBG nicht, da für sie insbesondere das Beamtenstatusgesetz und das jeweilige Landesbeamtengesetz maßgeblich sind. Vom Bundesbesoldungsgesetz unterscheidet sich das BBG dadurch, dass es nicht vorrangig die Höhe der Bezüge, sondern die rechtliche Stellung im Beamtenverhältnis regelt. Wenn du dich für eine Beamtenlaufbahn bei einer Bundesbehörde bewirbst, solltest du das BBG als grundlegendes Regelwerk für deine spätere dienstliche Stellung kennen.
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