Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)
Öffentlicher Dienst-Abkürzungen
Das Bundesdatenschutzgesetz, kurz BDSG, enthält nationale Vorschriften zum Schutz personenbezogener Daten. Es ergänzt die unmittelbar geltende Datenschutz-Grundverordnung in Bereichen, in denen das europäische Recht nationale Regelungen ermöglicht oder verlangt. Das BDSG gilt insbesondere für die Verarbeitung personenbezogener Daten durch öffentliche Stellen des Bundes. Für Behörden der Länder und Kommunen sind daneben vor allem die jeweiligen Landesdatenschutzgesetze maßgeblich. Personenbezogene Daten sind beispielsweise Namen, Kontaktdaten, Geburtsdaten, Personalnummern und andere Informationen, die einer Person zugeordnet werden können.
Behörden dürfen solche Daten nur auf einer rechtlichen Grundlage und für einen festgelegten dienstlichen Zweck verarbeiten. Im Verwaltungsalltag betrifft das etwa Anträge, Bürgerakten, Bewerbungsunterlagen, Personalvorgänge und digitale Fachverfahren. Bewerberdaten dürfen verarbeitet werden, soweit dies für die Entscheidung über die Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses erforderlich ist. Öffentliche Stellen müssen Datenschutzbeauftragte benennen, die beraten und die Einhaltung der Datenschutzvorschriften unterstützen. Als Anwärter oder Berufseinsteiger solltest du das BDSG kennen, weil der sorgfältige und vertrauliche Umgang mit personenbezogenen Daten zu den grundlegenden Anforderungen fast jeder Verwaltungstätigkeit gehört.
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