Bundeslaufbahnverordnung (BLV)
Öffentlicher Dienst-Abkürzungen
Die Bundeslaufbahnverordnung, kurz BLV, regelt die Laufbahnen der Beamtinnen und Beamten des Bundes. Sie ordnet die Laufbahnen den Bereichen des einfachen, mittleren, gehobenen und höheren Dienstes sowie verschiedenen Fachrichtungen zu. Die Verordnung legt fest, welche schulischen, beruflichen oder akademischen Qualifikationen für den Zugang zu einer Laufbahn erforderlich sind. Sie enthält außerdem grundlegende Vorschriften zur Einstellung in einen Vorbereitungsdienst und zum dazugehörigen Auswahlverfahren. Auch Dauer, Verlängerung, Verkürzung und Abschluss der Vorbereitungsdienste werden in der BLV behandelt.
Nach dem Berufseinstieg regelt die BLV unter anderem Probezeit, Beförderung, Aufstieg, Laufbahnwechsel und dienstliche Qualifizierung. Die genaue Ausgestaltung einer bestimmten Ausbildung oder Laufbahnprüfung ergibt sich häufig aus einer zusätzlichen Ausbildungs- und Prüfungsverordnung. Während das Bundesbeamtengesetz die allgemeine rechtliche Stellung der Bundesbeamten bestimmt, enthält die BLV die konkreteren laufbahnrechtlichen Vorgaben. Für Landes- und Kommunalbeamte gilt sie nicht, da die Länder eigene Laufbahnverordnungen oder entsprechende gesetzliche Regelungen haben. Als Bewerber solltest du die BLV kennen, um Zugangsvoraussetzungen, Laufbahngruppe und spätere Entwicklungsmöglichkeiten bei einer Bundesbehörde richtig einzuordnen.
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