Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
Öffentlicher Dienst-Abkürzungen
Die Datenschutz-Grundverordnung, kurz DSGVO, ist eine unmittelbar geltende Verordnung der Europäischen Union zum Schutz personenbezogener Daten. Sie wird seit dem 25. Mai 2018 angewendet und schafft weitgehend einheitliche Datenschutzregeln innerhalb der Europäischen Union. Personenbezogene Daten sind alle Informationen, die sich auf eine bestimmte oder bestimmbare natürliche Person beziehen, beispielsweise Name, Anschrift, Geburtsdatum, Personalnummer oder IP-Adresse. Behörden dürfen solche Daten nur verarbeiten, wenn dafür eine rechtliche Grundlage besteht, etwa weil die Verarbeitung zur Erfüllung einer gesetzlichen oder öffentlichen Aufgabe erforderlich ist. Dabei gelten unter anderem die Grundsätze der Rechtmäßigkeit, Zweckbindung, Datenminimierung, Richtigkeit, Speicherbegrenzung und Datensicherheit.
Die DSGVO gewährt betroffenen Personen Rechte auf Information, Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung und unter bestimmten Voraussetzungen auf Widerspruch. Gesetzliche Aufbewahrungspflichten oder zwingende öffentliche Interessen können einzelne Rechte jedoch begrenzen. Behörden müssen Daten angemessen schützen, Verarbeitungsvorgänge dokumentieren und bestimmte Datenschutzverletzungen melden. Ergänzt wird die DSGVO in Deutschland durch das Bundesdatenschutzgesetz, die Datenschutzgesetze der Länder und besondere gesetzliche Regelungen für einzelne Verwaltungsbereiche. Als Anwärter oder Berufseinsteiger solltest du personenbezogene Daten nur für dienstliche Zwecke und im erforderlichen Umfang verwenden, Zugriffsrechte beachten und mögliche Datenschutzverstöße unverzüglich an die zuständige Stelle melden.
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