Datenschutzbeauftragte / Datenschutzbeauftragter (DSB)
Öffentlicher Dienst-Abkürzungen
Eine Datenschutzbeauftragte oder ein Datenschutzbeauftragter, kurz DSB, unterstützt eine Behörde bei der Einhaltung des Datenschutzrechts. Behörden und andere öffentliche Stellen müssen grundsätzlich einen DSB benennen, wobei für Gerichte im Rahmen ihrer rechtsprechenden Tätigkeit eine Ausnahme gilt. Die Aufgabe kann von einer entsprechend qualifizierten beschäftigten Person oder unter bestimmten Voraussetzungen von einer externen Fachkraft übernommen werden. Der DSB berät die Behördenleitung und die Beschäftigten beim rechtmäßigen Umgang mit personenbezogenen Daten. Außerdem überwacht er die Einhaltung der Datenschutzvorschriften, begleitet Schulungen und berät bei Datenschutz-Folgenabschätzungen.
Bei der Erfüllung seiner gesetzlichen Aufgaben arbeitet der DSB unabhängig und darf keine fachlichen Weisungen erhalten. Er berichtet unmittelbar an die höchste Leitungsebene und darf wegen seiner Tätigkeit nicht benachteiligt werden. Für Beschäftigte und betroffene Bürger ist er eine vertrauliche Anlaufstelle bei Fragen zur Verarbeitung personenbezogener Daten und zu den damit verbundenen Rechten. Der DSB ist jedoch nicht mit einer Datenschutzaufsichtsbehörde wie der BfDI gleichzusetzen und trägt auch nicht anstelle der Behördenleitung die Verantwortung für die Datenverarbeitung. Als Anwärter oder Berufseinsteiger solltest du die Hinweise des DSB beachten und ihn frühzeitig einbeziehen, wenn bei einer dienstlichen Aufgabe Unsicherheiten zum Datenschutz bestehen.
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