dbb beamtenbund und tarifunion (dbb)
Öffentlicher Dienst-Abkürzungen
Der dbb beamtenbund und tarifunion, kurz dbb, ist ein gewerkschaftlicher Dachverband und keine Behörde. Er vertritt die beruflichen Interessen von Beamten und Tarifbeschäftigten im öffentlichen Dienst sowie von Beschäftigten in Teilen des privaten Dienstleistungssektors. Unter seinem Dach sind Fachgewerkschaften und Landesbünde zusammengeschlossen. Als Einzelperson trittst du normalerweise einer passenden Mitgliedsgewerkschaft bei und wirst dadurch mittelbar Mitglied im dbb. Bei Tarifverhandlungen für den öffentlichen Dienst verhandelt der dbb auf Gewerkschaftsseite unter anderem über Entgelt, Arbeitszeit und weitere Beschäftigungsbedingungen.
In beamtenpolitischen Fragen setzt sich der dbb beispielsweise mit Besoldung, Beihilfe, Versorgung und Dienstrecht auseinander, kann diese Regelungen aber nicht selbst festlegen. Für Auszubildende und Berufseinsteiger sind seine Verhandlungsergebnisse wichtig, weil sie sich auf Ausbildungsentgelt, Gehalt und Arbeitsbedingungen auswirken können. Eine Gewerkschaftsmitgliedschaft ist freiwillig und keine Voraussetzung für eine Bewerbung oder Beschäftigung im öffentlichen Dienst. Der dbb ist nicht mit einem Personalrat gleichzusetzen, da der Personalrat innerhalb einer Dienststelle gewählt wird und dort gesetzlich geregelte Beteiligungsrechte wahrnimmt. Wenn du in den öffentlichen Dienst einsteigst, kannst du prüfen, welche dbb-Fachgewerkschaft für deinen Beruf zuständig ist und welche Beratungs- oder Rechtsschutzleistungen sie ihren Mitgliedern bietet.
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