Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)
Öffentlicher Dienst-Abkürzungen
Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung, kurz DGUV, ist der Spitzenverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften und der Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand. Sie ist keine Behörde und normalerweise auch nicht selbst der für einen Arbeitsunfall zuständige Versicherungsträger. Zu ihren Mitgliedern gehören Berufsgenossenschaften, Unfallkassen, Gemeindeunfallversicherungsverbände und die Unfallversicherung Bund und Bahn. Die DGUV vertritt deren gemeinsame Interessen und koordiniert Aufgaben in Prävention, Rehabilitation, Forschung und Entschädigung. Die konkrete Bearbeitung eines Versicherungsfalls übernimmt grundsätzlich der jeweils zuständige Unfallversicherungsträger.
Als Tarifbeschäftigter oder Auszubildender im öffentlichen Dienst bist du grundsätzlich gegen Arbeitsunfälle, Wegeunfälle und anerkannte Berufskrankheiten gesetzlich abgesichert. Für Beamte und Beamtenanwärter gelten dagegen normalerweise beamtenrechtliche Unfallfürsorgevorschriften. Im Dienstalltag begegnet dir die DGUV beispielsweise durch Unfallverhütungsvorschriften, Arbeitsschutzinformationen, Unterweisungen und Regelungen zur Meldung von Arbeitsunfällen. Berufseinstiege bei der DGUV und ihren Mitgliedern sind unter anderem in Sozialversicherung, Verwaltung, Recht, Rehabilitation, Prävention, Medizin, Technik und IT möglich. Wenn du dich für diesen Bereich interessierst, kommen besonders die Ausbildung zum Sozialversicherungsfachangestellten und das duale Studium Gesetzliche Unfallversicherung mit den Schwerpunkten Recht, Rehabilitation und Verwaltung infrage.
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