Deutsches Patent- und Markenamt (DPMA)
Öffentlicher Dienst-Abkürzungen
Das Deutsche Patent- und Markenamt, kurz DPMA, ist die deutsche Zentralbehörde für den gewerblichen Rechtsschutz. Es ist eine selbstständige Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz. Sein Hauptsitz befindet sich in München, weitere Dienststellen gibt es in Jena und Berlin. Das DPMA prüft Erfindungen, erteilt Patente und registriert Marken, Gebrauchsmuster sowie Designs. Außerdem verwaltet es die eingetragenen Schutzrechte, führt öffentliche Register und informiert über den Schutz geistigen Eigentums.
Das DPMA ist nicht mit dem Europäischen Patentamt oder dem Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum gleichzusetzen, da diese Einrichtungen andere Zuständigkeiten haben. Berufliche Möglichkeiten findest du unter anderem in der Patentprüfung, der Rechtsabteilung, der Informationstechnik, der Sachbearbeitung und der allgemeinen Verwaltung. Für Berufseinsteiger bietet das Amt verschiedene Ausbildungsberufe und abhängig vom aktuellen Bedarf auch duale Studienmöglichkeiten an. Die fachlichen Voraussetzungen unterscheiden sich deutlich, denn für die Patentprüfung wird beispielsweise ein naturwissenschaftliches oder technisches Hochschulstudium benötigt. Wenn du dich für Technik, Recht, Digitalisierung oder Verwaltungsaufgaben interessierst, kann das DPMA deshalb ein vielseitiger Arbeitgeber im öffentlichen Dienst sein.
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