Dienstvereinbarung (DV)
Öffentlicher Dienst-Abkürzungen
Eine Dienstvereinbarung, kurz DV, ist eine Vereinbarung zwischen der Leitung einer Dienststelle und dem zuständigen Personalrat. Sie regelt allgemeine dienstliche oder soziale Angelegenheiten für die Beschäftigten und ist nicht für einzelne Personalentscheidungen bestimmt. Typische Themen sind Arbeitszeitmodelle, mobiles Arbeiten, Urlaubsgrundsätze, IT-Nutzung, Gesundheitsschutz oder das betriebliche Eingliederungsmanagement. Im Bundesdienst sind Dienstvereinbarungen nur in den gesetzlich vorgesehenen Mitbestimmungsangelegenheiten zulässig. Sie müssen schriftlich oder elektronisch abgeschlossen und innerhalb der Dienststelle in geeigneter Weise bekannt gemacht werden.
Für Landes- und Kommunalbehörden gelten die jeweiligen Personalvertretungsgesetze der Länder, weshalb sich Einzelheiten unterscheiden können. Gesetzliche und tarifvertragliche Regelungen haben grundsätzlich Vorrang vor einer Dienstvereinbarung. Arbeitsentgelte und üblicherweise tarifvertraglich geregelte Arbeitsbedingungen dürfen nur einbezogen werden, wenn der betreffende Tarifvertrag dies ausdrücklich zulässt. Eine Dienstvereinbarung ist nicht mit einer Dienstanweisung gleichzusetzen, da eine Dienstanweisung von der Behördenleitung einseitig erlassen wird. Als Anwärter oder Berufseinsteiger solltest du die für deine Dienststelle geltenden Dienstvereinbarungen kennen, weil sie viele praktische Regeln deines Arbeitsalltags verbindlich festlegen.
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