E-Government-Gesetz (EGovG)
Öffentlicher Dienst-Abkürzungen
Das E-Government-Gesetz, kurz EGovG, heißt vollständig Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung. Es schafft rechtliche Grundlagen für eine nutzerfreundliche, sichere und effiziente digitale Verwaltung. Das Gesetz gilt vor allem für die öffentlich-rechtliche Verwaltungstätigkeit der Bundesbehörden einschließlich bestimmter bundesunmittelbarer Körperschaften, Anstalten und Stiftungen. Unter festgelegten Voraussetzungen gilt es auch für Landes- und Kommunalbehörden, wenn diese Bundesrecht ausführen. Es enthält unter anderem Vorgaben zum elektronischen Zugang, zur digitalen Identifizierung, zu elektronischen Zahlungen, zum Nachweisabruf und zum Verwaltungsportal des Bundes.
Bundesbehörden sollen ihre Akten grundsätzlich elektronisch führen und dabei die Grundsätze ordnungsgemäßer Aktenführung einhalten. Werden Verwaltungsabläufe wesentlich digitalisiert, sollen sie zuvor dokumentiert, analysiert und möglichst verbessert werden. Das EGovG ist nicht mit dem Onlinezugangsgesetz gleichzusetzen, denn das OZG richtet sich besonders auf digitale Verwaltungsleistungen und deren Bereitstellung über Verwaltungsportale. Für die eigene Verwaltungstätigkeit der Länder und Kommunen gelten zusätzlich die jeweiligen E-Government-Gesetze der Länder. Als Anwärter oder Berufseinsteiger begegnet dir das EGovG beispielsweise bei der E-Akte, bei Online-Anträgen, elektronischen Nachweisen und der digitalen Kommunikation mit Bürgern und anderen Behörden.
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