Einkommensteuergesetz (EStG)
Öffentlicher Dienst-Abkürzungen
Das Einkommensteuergesetz, kurz EStG, regelt die Besteuerung des Einkommens natürlicher Personen in Deutschland. Es unterscheidet sieben Einkunftsarten, zu denen auch die Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit gehören. Gehälter, Löhne, Anwärterbezüge und andere Vorteile aus einer Beschäftigung im öffentlichen Dienst zählen grundsätzlich zu dieser Einkunftsart. Deine Personal- oder Bezügestelle berechnet die Lohnsteuer nach den gesetzlichen Vorgaben und führt sie an die Finanzverwaltung ab. Die Lohnsteuer ist dabei keine eigene Steuer, sondern eine besondere Form der Erhebung der Einkommensteuer auf Arbeitslohn.
Das EStG enthält außerdem Regelungen zu Steuerklassen, Freibeträgen, steuerfreien Einnahmen, Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen. Beruflich veranlasste Aufwendungen können unter den gesetzlichen Voraussetzungen als Werbungskosten berücksichtigt werden. Dazu können beispielsweise Fahrtkosten zur ersten Tätigkeitsstätte, selbst bezahlte Arbeitsmittel oder Aufwendungen für berufliche Fortbildungen gehören. Mit einer Einkommensteuererklärung wird geprüft, ob die im Laufe des Jahres einbehaltene Lohnsteuer deiner tatsächlichen Einkommensteuer entspricht, wodurch sich eine Erstattung oder Nachzahlung ergeben kann. Als Anwärter oder Berufseinsteiger solltest du deshalb deine Bezügemitteilungen kontrollieren und Nachweise über mögliche berufliche Ausgaben aufbewahren.
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