Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM)
Öffentlicher Dienst-Abkürzungen
Die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale, kurz ELStAM, sind steuerliche Angaben, die zur Berechnung deiner Lohnsteuer benötigt werden. Dazu gehören insbesondere die Steuerklasse, ein möglicher Faktor, die Zahl der Kinderfreibeträge, steuerliche Frei- und Hinzurechnungsbeträge sowie das Kirchensteuerabzugsmerkmal. Seit 2026 werden über das Verfahren außerdem bestimmte Angaben zu Beiträgen für eine private Kranken- und Pflegepflichtversicherung bereitgestellt. Die Daten werden von der Finanzverwaltung gebildet und deinem Arbeitgeber elektronisch zum Abruf zur Verfügung gestellt. Das ELStAM-Verfahren hat die frühere Lohnsteuerkarte aus Papier ersetzt.
Wenn du eine Ausbildung, ein duales Studium oder einen Dienst bei einer Behörde beginnst, musst du der Personalstelle unter anderem deine steuerliche Identifikationsnummer und dein Geburtsdatum mitteilen. Außerdem gibst du an, ob es sich um dein erstes oder ein weiteres Dienstverhältnis handelt. Die zuständige Personal- oder Bezügestelle ruft deine ELStAM ab und verwendet sie für die Berechnung der Lohnsteuer auf deine Anwärterbezüge, Besoldung oder dein Entgelt. Sind die gespeicherten Merkmale falsch, kann dein Arbeitgeber sie nicht selbst ändern, weshalb du dich an dein Finanzamt wenden solltest. Als Berufseinsteiger solltest du deine ELStAM über Mein ELSTER oder anhand deiner Bezügemitteilung überprüfen, damit Fehler bei der monatlichen Abrechnung frühzeitig auffallen.
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