Elektronische Steuererklärung (ELSTER)
Öffentlicher Dienst-Abkürzungen
ELSTER steht für „Elektronische Steuererklärung“ und bezeichnet das offizielle Online-Angebot der deutschen Steuerverwaltung. Über das persönliche Benutzerkonto „Mein ELSTER“ kannst du insbesondere deine Einkommensteuererklärung elektronisch ausfüllen und an das zuständige Finanzamt übermitteln. Das Portal bietet außerdem Formulare für Anträge, Einsprüche, Belegnachreichungen und andere Mitteilungen an das Finanzamt. Für die Nutzung benötigst du ein Benutzerkonto und ein sicheres Anmeldeverfahren, beispielsweise eine Zertifikatsdatei oder die App ElsterSecure. Mit dem kostenlosen Bescheinigungsabruf kannst du bereits übermittelte Daten wie Lohnsteuerbescheinigungen und Angaben zu Versicherungsbeiträgen in deine Steuererklärung übernehmen.
Als Anwärter, Auszubildender, Studierender oder Berufseinsteiger kannst du ELSTER beispielsweise für deine erste Einkommensteuererklärung nutzen. Dabei kannst du unter anderem beruflich veranlasste Aufwendungen angeben, sofern die steuerrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Deine Personal- oder Bezügestelle übermittelt die elektronische Lohnsteuerbescheinigung an die Finanzverwaltung, deren Angaben anschließend für den Belegabruf bereitstehen können. ELSTER ist nicht mit den elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen, kurz ELStAM, gleichzusetzen, denn ELSTER ist das digitale Steuerportal, während ELStAM bestimmte Angaben für den monatlichen Lohnsteuerabzug enthält. Als Berufseinsteiger solltest du dein Benutzerkonto rechtzeitig einrichten und alle übernommenen Angaben sorgfältig prüfen, bevor du deine Steuererklärung absendest.
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