Elektronischer Identitätsnachweis (eID)
Öffentlicher Dienst-Abkürzungen
Der elektronische Identitätsnachweis, kurz eID, ermöglicht es dir, deine Identität bei digitalen Verwaltungsleistungen sicher online nachzuweisen. In Deutschland wird dafür vor allem die Online-Ausweisfunktion des Personalausweises genutzt. Auch die eID-Karte für Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums sowie der elektronische Aufenthaltstitel ermöglichen diesen Identitätsnachweis. Für die Nutzung benötigst du eine aktivierte Online-Ausweisfunktion, deine persönliche PIN und in der Regel ein NFC-fähiges Smartphone oder ein geeignetes Kartenlesegerät. Eine Software wie die AusweisApp stellt dabei die verschlüsselte Verbindung zwischen dem Ausweisdokument und dem jeweiligen Online-Dienst her.
Der Anbieter des Online-Dienstes darf nur die Angaben auslesen, für die er eine behördliche Berechtigung besitzt. Die eID ist nicht mit einer gewöhnlichen Anmeldung per Benutzername und Passwort gleichzusetzen, da sie eine verlässliche Prüfung der Identität ermöglicht. Sie ist außerdem von der elektronischen Signatur zu unterscheiden, mit der beispielsweise elektronische Dokumente rechtswirksam unterzeichnet werden können. Bundesbehörden müssen die eID in Verwaltungsverfahren anbieten, wenn eine Identifizierung gesetzlich vorgeschrieben ist oder von der Behörde als notwendig angesehen wird. Als Anwärter oder Berufseinsteiger kann dir die eID bei digitalen Anträgen und Bürgerdiensten begegnen, bei denen du auf sichere Verfahren und einen datensparsamen Umgang mit personenbezogenen Angaben achten musst.
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