Entgeltgruppe (EG)
Öffentlicher Dienst-Abkürzungen
Die Entgeltgruppe, kurz EG, bestimmt die tarifliche Bewertung einer Tätigkeit und damit einen wesentlichen Teil des Tabellenentgelts von Tarifbeschäftigten im öffentlichen Dienst. Je nach Arbeitgeber gelten beispielsweise der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst oder der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder. Die allgemeinen Entgelttabellen reichen regelmäßig von EG 1 bis EG 15, wobei einzelne Gruppen wie EG 9 zusätzlich unterteilt sein können. Für die Eingruppierung sind grundsätzlich die Tätigkeitsmerkmale der jeweiligen Entgeltordnung und die dauerhaft übertragenen Aufgaben entscheidend. Ein bestimmter Schul-, Ausbildungs- oder Studienabschluss kann erforderlich sein, führt allein aber nicht automatisch zu einer bestimmten Entgeltgruppe.
Die Entgeltgruppe ist nicht mit der Besoldungsgruppe zu verwechseln, die für Beamte gilt. Auch die Erfahrungsstufe ist etwas anderes, denn sie bestimmt gemeinsam mit der Entgeltgruppe die konkrete Höhe deines Tabellenentgelts. In Stellenausschreibungen findest du beispielsweise Angaben wie „EG 9b TVöD Bund“ oder „EG 11 TV-L“. Diese Formulierungen zeigen dir, nach welchem Tarifvertrag und mit welcher tariflichen Bewertung die ausgeschriebene Tätigkeit vergütet werden soll. Als Bewerber solltest du deshalb neben der Entgeltgruppe auch den Tarifbereich, die mögliche Erfahrungsstufe, die Wochenarbeitszeit und eventuell vorgesehene Zulagen beachten.
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