Europäische Union (EU)
Öffentlicher Dienst-Abkürzungen
Die Europäische Union, kurz EU, ist ein politischer und wirtschaftlicher Zusammenschluss von derzeit 27 europäischen Staaten. Ihre Grundlagen bilden gemeinsame Verträge, in denen Zuständigkeiten, Ziele und Werte der Union festgelegt sind. Zu den wichtigsten Organen gehören das Europäische Parlament, der Europäische Rat, der Rat der Europäischen Union, die Europäische Kommission und der Gerichtshof der Europäischen Union. Das Europäische Parlament und der Rat wirken an der Gesetzgebung mit, während die Kommission unter anderem Rechtsvorschriften vorschlägt und deren Umsetzung überwacht. Zu den Rechtsakten der EU gehören beispielsweise Verordnungen, Richtlinien und Beschlüsse.
Verordnungen gelten grundsätzlich unmittelbar in den Mitgliedstaaten, während Richtlinien meist durch nationale Rechtsvorschriften umgesetzt werden müssen. Deshalb beeinflusst das EU-Recht zahlreiche Aufgaben deutscher Behörden, etwa im Datenschutz, Vergaberecht, Fördermittelbereich oder bei grenzüberschreitenden Verwaltungsverfahren. Als Anwärter oder Beschäftigter musst du je nach Aufgabenbereich sowohl nationale Vorschriften als auch europäische Regelungen beachten. Eine berufliche Tätigkeit ist außerdem direkt bei den Organen, Einrichtungen und Agenturen der EU möglich, wobei viele Auswahlverfahren über das Europäische Amt für Personalauswahl durchgeführt werden. Für Bewerbungen und den späteren Dienst solltest du die wichtigsten EU-Organe, ihre Aufgaben und den Unterschied zwischen einer Verordnung und einer Richtlinie einordnen können.
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