Finanzamt (FA)
Öffentlicher Dienst-Abkürzungen
Das Finanzamt, kurz FA, ist eine örtliche Behörde der Landesfinanzverwaltung. Es verwaltet und erhebt die Steuern, für die ihm die Zuständigkeit übertragen wurde, insbesondere die Einkommensteuer. Zu seinen Aufgaben gehören die Bearbeitung von Steuererklärungen, die Prüfung steuerlicher Angaben und der Erlass von Steuerbescheiden. Weitere Arbeitsbereiche sind unter anderem die Erhebungsstelle, die Rechtsbehelfsstelle und die Betriebsprüfung. Welches Finanzamt für dich zuständig ist, richtet sich je nach Steuerart und Sachverhalt beispielsweise nach deinem Wohnsitz oder dem Sitz eines Unternehmens.
Viele Anträge, Erklärungen und Nachrichten kannst du elektronisch über ELSTER an dein Finanzamt übermitteln. Das Finanzamt ist nicht mit dem Bundeszentralamt für Steuern zu verwechseln, das als Bundesbehörde bestimmte zentrale und grenzüberschreitende Aufgaben übernimmt. Als Anwärter oder Berufseinsteiger begegnet dir das Finanzamt spätestens bei Fragen zu deinen elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen oder deiner ersten Einkommensteuererklärung. Wenn du eine Ausbildung oder ein duales Studium in der Finanzverwaltung absolvierst, kannst du beispielsweise in der Steuerfestsetzung, Erhebung, Rechtsbehelfsbearbeitung oder Betriebsprüfung eingesetzt werden, wobei die Organisation zwischen den Ländern unterschiedlich sein kann. Für eine Tätigkeit im Finanzamt solltest du steuerrechtliche Vorschriften sorgfältig anwenden, vertrauliche Daten schützen und Entscheidungen gegenüber Bürgern verständlich erklären können.
Einstellungstest Öffentlicher Dienst üben: eTrainer-Onlinetest (kostenlos)
Der eTrainer macht dich fit für deinen Einstellungstest im Öffentlichen Dienst. Mit dem Online-Testtrainer lernst du Aufgaben aus allen typischen Testbereichen samt Lösungswegen kennen. So weißt du, worauf es ankommt, und behältst im „richtigen“ Test den Durchblick.
