Freiheitliche demokratische Grundordnung (fdGO)
Öffentlicher Dienst-Abkürzungen
Die freiheitliche demokratische Grundordnung, kurz fdGO, bezeichnet die unverzichtbaren Grundprinzipien des demokratischen Verfassungsstaates in Deutschland. Sie ist nicht mit jeder einzelnen Vorschrift des Grundgesetzes gleichzusetzen, sondern beschreibt dessen grundlegenden politischen Kern. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts gehören dazu vor allem die Menschenwürde, das Demokratieprinzip und die Rechtsstaatlichkeit. Dazu zählen unter anderem die gleichberechtigte politische Mitwirkung, die Bindung der Staatsgewalt an Recht und Gesetz sowie die Kontrolle durch unabhängige Gerichte. Sachliche Kritik an Regierungen, Parteien oder staatlichen Entscheidungen ist erlaubt und bedeutet für sich allein keine Ablehnung der fdGO.
Beamte müssen sich durch ihr gesamtes Verhalten zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung bekennen und aktiv für deren Erhaltung eintreten. Diese Pflicht gilt für Bundesbeamte nach dem Bundesbeamtengesetz und für Landes- und Kommunalbeamte nach dem Beamtenstatusgesetz. Bereits vor einer Verbeamtung musst du die Gewähr dafür bieten, jederzeit für die fdGO einzutreten. Verfassungsfeindliche oder extremistische Aktivitäten können deshalb deine persönliche Eignung infrage stellen und je nach Einzelfall eine Einstellung verhindern oder dienstrechtliche Folgen haben. Als Bewerber oder Anwärter solltest du die zentralen Werte der fdGO nicht nur erklären können, sondern sie auch durch ein respektvolles, rechtsstaatliches und demokratisches Verhalten vertreten.
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