Gehobener Dienst (gD)
Öffentlicher Dienst-Abkürzungen
Der gehobene Dienst, kurz gD, bezeichnet eine beamtenrechtliche Laufbahnebene zwischen dem mittleren und dem höheren Dienst. Beschäftigte dieser Laufbahn bearbeiten häufig anspruchsvolle Verwaltungsverfahren, wenden Rechtsvorschriften an und übernehmen Aufgaben in Planung, Organisation oder Personalführung. Welche Tätigkeiten dazugehören, hängt von der jeweiligen Fachrichtung und Behörde ab. In einigen Bundesländern wird statt gehobener Dienst beispielsweise die Bezeichnung Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt, oder dritte Qualifikationsebene verwendet. Für Tarifbeschäftigte gilt diese Einteilung nicht, da ihre Stellen nach Entgeltgruppen bewertet werden.
Für den klassischen Einstieg in den gehobenen Dienst brauchst du in der Regel eine Hochschulzugangsberechtigung und absolvierst einen Vorbereitungsdienst. Beim Bund dauert dieser üblicherweise drei Jahre, verbindet Fachstudien mit berufspraktischen Studienzeiten und endet mit einem Bachelor oder einem Diplomgrad mit dem Zusatz Fachhochschule. Während des Vorbereitungsdienstes beim Bund wirst du grundsätzlich als Beamter auf Widerruf eingestellt und führst meist eine Dienstbezeichnung mit dem Zusatz Anwärter. Unter bestimmten Voraussetzungen ist der Einstieg auch mit einem bereits abgeschlossenen Bachelorstudium und einschlägiger Berufserfahrung möglich. Als Bewerber solltest du deshalb genau prüfen, welche Fachrichtung, Bildungsabschlüsse und weiteren Voraussetzungen in der jeweiligen Stellenausschreibung verlangt werden.
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