Gehobener technischer Dienst (gtD)
Öffentlicher Dienst-Abkürzungen
Der gehobene technische Dienst, kurz gtD, umfasst technisch geprägte Beamtenlaufbahnen auf der Ebene des gehobenen Dienstes. In der Bundeslaufbahnverordnung lautet die übergeordnete Bezeichnung gehobener technischer Verwaltungsdienst. Die Beschäftigten verbinden ingenieurwissenschaftliches oder informationstechnisches Fachwissen mit den rechtlichen und organisatorischen Anforderungen einer Behörde. Einsatzmöglichkeiten gibt es beispielsweise im Bauwesen, im Straßen- und Verkehrswesen, in der Wasserstraßenverwaltung oder in der Informationstechnik. Typische Aufgaben sind die Prüfung technischer Unterlagen, die Begleitung von Bau- und Infrastrukturprojekten, technische Aufsicht sowie die Vorbereitung behördlicher Genehmigungen.
Vom gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst unterscheidet sich der gtD vor allem durch die geforderte technische Fachqualifikation. Für den Einstieg wird häufig ein geeigneter Bachelorabschluss oder ein gleichwertiger Hochschulabschluss verlangt. Je nach Laufbahn schließt sich daran ein Vorbereitungsdienst, eine berufspraktische Einführung oder eine erforderliche hauptberufliche Tätigkeit an. Die genaue Laufbahnbezeichnung und die Zugangsvoraussetzungen unterscheiden sich zwischen Bund und Ländern sowie zwischen den einzelnen Fachrichtungen. Als Bewerber solltest du deshalb prüfen, ob dein Studienfach zum ausgeschriebenen Aufgabenbereich passt und welche beamtenrechtlichen Voraussetzungen die Behörde verlangt.
Einstellungstest Öffentlicher Dienst üben: eTrainer-Onlinetest (kostenlos)
Der eTrainer macht dich fit für deinen Einstellungstest im Öffentlichen Dienst. Mit dem Online-Testtrainer lernst du Aufgaben aus allen typischen Testbereichen samt Lösungswegen kennen. So weißt du, worauf es ankommt, und behältst im „richtigen“ Test den Durchblick.
