Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA)
Öffentlicher Dienst-Abkürzungen
Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof, kurz GBA, ist die oberste Strafverfolgungsbehörde des Bundes. Die Bezeichnung steht sowohl für die Bundesbehörde als auch für die Person, die an ihrer Spitze steht. Die Behörde gehört zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz und hat ihren Hauptsitz in Karlsruhe. Sie verfolgt insbesondere schwere Straftaten gegen die innere oder äußere Sicherheit Deutschlands, etwa Terrorismus, Spionage und Landesverrat, sowie bestimmte Völkerstraftaten. In diesen Verfahren leitet der GBA die Ermittlungen, erhebt gegebenenfalls Anklage und vertritt die Anklage vor dem zuständigen Gericht.
Bei Strafverfahren vor dem Bundesgerichtshof wird das Amt der Staatsanwaltschaft durch den Generalbundesanwalt und die Bundesanwälte ausgeübt. Der GBA ist trotz seines Namens kein Teil des Bundesgerichtshofs und darf selbst keine Urteile fällen. Für die meisten gewöhnlichen Straftaten bleiben die Staatsanwaltschaften der Länder zuständig, sofern keine besondere Bundeszuständigkeit besteht oder ein gesetzlich vorgesehener Fall übernommen wird. Berufliche Einsatzmöglichkeiten bestehen unter anderem für Volljuristen, Verwaltungsfachkräfte, IT-Fachleute und Beschäftigte in weiteren unterstützenden Bereichen. Wenn du dich beim GBA bewirbst, solltest du besonderes Interesse am Straf- und Staatsschutzrecht, hohe Verschwiegenheit und einen sehr sorgfältigen Umgang mit sicherheitsrelevanten Informationen mitbringen.
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