Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH)
Öffentlicher Dienst-Abkürzungen
Der Gerichtshof der Europäischen Union, kurz EuGH, ist das Rechtsprechungsorgan der Europäischen Union und sorgt für die einheitliche Auslegung und Anwendung des EU-Rechts. Sein Sitz befindet sich in Luxemburg. Die Institution besteht aus zwei Gerichten, dem Gerichtshof und dem Gericht der Europäischen Union. Im allgemeinen Sprachgebrauch wird die Abkürzung EuGH häufig auch nur für den Gerichtshof als eines dieser beiden Gerichte verwendet, weshalb du auf den jeweiligen Zusammenhang achten solltest. Nationale Gerichte können dem Gerichtshof Fragen zur Auslegung oder Gültigkeit des EU-Rechts zur Vorabentscheidung vorlegen.
Der Gerichtshof entscheidet außerdem über bestimmte Vertragsverletzungsverfahren, Nichtigkeitsklagen und Rechtsmittel gegen Entscheidungen des Gerichts. Das Gericht befasst sich vor allem mit Klagen von Privatpersonen und Unternehmen gegen Entscheidungen oder Rechtsakte der Europäischen Union. Die Urteile können für deutsche Behörden wichtig sein, weil diese das EU-Recht unter Beachtung der Auslegung durch den EuGH anwenden müssen. Der EuGH ist nicht mit dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg zu verwechseln, der zum Europarat und nicht zur Europäischen Union gehört. Als Anwärter oder Berufseinsteiger solltest du die Zuständigkeit des EuGH einordnen und seine Rechtsprechung berücksichtigen können, wenn deine Behörde europäisches Recht anwendet.
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