Gerichtsverfassungsgesetz (GVG)
Öffentlicher Dienst-Abkürzungen
Das Gerichtsverfassungsgesetz, kurz GVG, regelt den Aufbau und wichtige organisatorische Grundlagen der ordentlichen Gerichtsbarkeit. Diese umfasst vor allem die Zivil- und Strafgerichtsbarkeit. Das GVG beschreibt die Gerichtsstruktur mit Amtsgerichten, Landgerichten, Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof. Außerdem enthält es Vorgaben zu gerichtlichen Spruchkörpern, Präsidien, Geschäftsverteilung und Schöffen. Ein weiterer Abschnitt regelt die Organisation und Stellung der Staatsanwaltschaften.
Nach dem GVG wird bei jedem Gericht und jeder Staatsanwaltschaft eine Geschäftsstelle eingerichtet. Das Gesetz bestimmt außerdem, dass Verhandlungen vor dem erkennenden Gericht einschließlich der Verkündung von Entscheidungen grundsätzlich öffentlich sind. Die Gerichtssprache ist grundsätzlich Deutsch, wobei gesetzlich geregelte Ausnahmen und besondere Verständigungshilfen bestehen. Im Arbeitsalltag des Justizdienstes begegnet dir das GVG beispielsweise bei Zuständigkeitsfragen, der Geschäftsverteilung, dem Sitzungsdienst und der Zusammenarbeit mit Staatsanwaltschaften. Als Bewerber bei einem Gericht oder einer Staatsanwaltschaft solltest du das GVG als grundlegendes Organisationsgesetz der ordentlichen Justiz einordnen können.
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