Gesamtpersonalrat (GPR)
Öffentlicher Dienst-Abkürzungen
Der Gesamtpersonalrat, kurz GPR, ist eine Personalvertretung für Dienststellen, in denen verselbstständigte Nebenstellen oder Dienststellenteile eigene Personalräte gewählt haben. Er wird zusätzlich zu diesen örtlichen Personalräten gebildet und ersetzt sie nicht. Der GPR vertritt die Beschäftigten der gesamten Dienststelle bei Angelegenheiten, über die nicht auf der Ebene eines einzelnen Dienststellenteils entschieden wird. Der örtliche Personalrat bleibt dagegen für Maßnahmen zuständig, die seine eigene Dienststelle betreffen und dort entschieden werden. Welche Personalvertretung beteiligt wird, richtet sich somit nach der Zuständigkeit der entscheidenden Dienststelle.
Der GPR besitzt je nach Maßnahme Beteiligungsrechte in personellen, sozialen und organisatorischen Angelegenheiten. Dazu können beispielsweise dienststellenübergreifende Arbeitszeitregelungen, digitale Systeme oder größere organisatorische Veränderungen gehören. Vom Hauptpersonalrat unterscheidet sich der GPR dadurch, dass der Hauptpersonalrat als Stufenvertretung bei einer übergeordneten Behörde gebildet wird. Für Bundesdienststellen gelten die Vorschriften des Bundespersonalvertretungsgesetzes, während die Länder eigene Personalvertretungsgesetze besitzen. Als Anwärter solltest du wissen, ob für dein Anliegen der örtliche Personalrat oder der GPR zuständig ist und an welche Vertretung du dich wenden kannst.
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