Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
Öffentlicher Dienst-Abkürzungen
Das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen, kurz GWB, ist die zentrale deutsche Rechtsgrundlage zum Schutz des Wettbewerbs. Es verbietet insbesondere wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen zwischen Unternehmen und den Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung. Außerdem enthält es Vorschriften zur Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen. Für die Durchsetzung des Kartellrechts sind vor allem das Bundeskartellamt und die zuständigen Landeskartellbehörden verantwortlich. Für öffentliche Verwaltungen ist zusätzlich der vierte Teil des GWB besonders wichtig, der die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen oberhalb der jeweils geltenden Schwellenwerte regelt.
Öffentliche Aufträge müssen im Wettbewerb und in transparenten Verfahren vergeben werden. Dabei gelten unter anderem die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit, Verhältnismäßigkeit und Gleichbehandlung. Weitere Einzelheiten des Vergabeverfahrens werden durch Verordnungen wie die Vergabeverordnung konkretisiert. Unternehmen können die Einhaltung vergaberechtlicher Vorschriften unter bestimmten Voraussetzungen durch eine Vergabekammer überprüfen lassen. Als Anwärter in einer Vergabe-, Beschaffungs- oder Wirtschaftsbehörde solltest du das GWB daher sowohl als Kartellgesetz als auch als wichtige Grundlage des öffentlichen Auftragswesens einordnen können.
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