Gesetzliche Unfallversicherung (GUV)
Öffentlicher Dienst-Abkürzungen
Die gesetzliche Unfallversicherung, kurz GUV, ist ein eigenständiger Zweig der deutschen Sozialversicherung. Ihre wichtigste Rechtsgrundlage ist das Siebte Buch Sozialgesetzbuch. Sie soll Arbeitsunfälle, Wegeunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren verhindern. Tritt ein Versicherungsfall ein, unterstützt sie die Wiederherstellung der Gesundheit und kann Versicherte oder Hinterbliebene finanziell entschädigen. Beschäftigte und Auszubildende im öffentlichen Dienst sind grundsätzlich automatisch versichert, wobei meist eine Unfallkasse oder die Unfallversicherung Bund und Bahn zuständig ist.
Zu den möglichen Leistungen gehören Heilbehandlungen, medizinische Rehabilitation, Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, Verletztengeld und Rentenleistungen. Ob ein Unfall als Arbeits- oder Wegeunfall anerkannt wird, prüft der zuständige Unfallversicherungsträger anhand des konkreten Zusammenhangs mit der versicherten Tätigkeit. Ein Unfall im Dienst oder auf dem Arbeitsweg sollte deshalb unverzüglich der zuständigen Stelle in der Behörde gemeldet werden. Personen, für die beamtenrechtliche Unfallfürsorgevorschriften gelten, sind dagegen grundsätzlich von der gesetzlichen Unfallversicherung ausgenommen. Als Berufseinsteiger solltest du daher wissen, ob für dich die GUV oder die beamtenrechtliche Unfallfürsorge gilt und welchen Meldeweg deine Dienststelle vorgibt.
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