Gewerbeordnung (GewO)
Öffentlicher Dienst-Abkürzungen
Die Gewerbeordnung, kurz GewO, ist ein Bundesgesetz, das wichtige Regeln für die Ausübung gewerblicher Tätigkeiten enthält. Ihr Ausgangspunkt ist die Gewerbefreiheit, nach der grundsätzlich jeder ein Gewerbe betreiben darf, sofern keine gesetzlichen Beschränkungen bestehen. Wer ein stehendes Gewerbe, eine Zweigniederlassung oder eine unselbstständige Zweigstelle beginnt, muss dies der zuständigen Behörde anzeigen. Auch bestimmte Veränderungen und die Aufgabe des Gewerbes können eine Anzeige erforderlich machen. Für einige Tätigkeiten, etwa das Bewachungsgewerbe oder die Immobilienvermittlung, verlangt die GewO zusätzlich eine behördliche Erlaubnis.
Die Gewerbebehörde prüft dabei beispielsweise die Identität, erforderliche Nachweise und in bestimmten Fällen die gewerberechtliche Zuverlässigkeit. Liegen schwerwiegende Tatsachen vor, kann die Ausübung eines Gewerbes wegen Unzuverlässigkeit untersagt werden. Im Verwaltungsalltag begegnet dir die GewO besonders im Gewerbeamt, Ordnungsamt oder in anderen für Wirtschaftsangelegenheiten zuständigen Stellen. Welche Behörde zuständig ist und wie das Verfahren genau abläuft, richtet sich ergänzend nach den Vorschriften des jeweiligen Bundeslandes. Als Anwärter in einer Kommunal- oder Wirtschaftsverwaltung solltest du die GewO als zentrale Grundlage für Gewerbeanzeigen, Erlaubnisverfahren und behördliche Überwachungsmaßnahmen einordnen können.
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