Grundgesetz (GG)
Öffentlicher Dienst-Abkürzungen
Das Grundgesetz, kurz GG, ist die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland und steht über allen anderen deutschen Rechtsnormen. Es enthält die Grundrechte sowie grundlegende Regeln über den Aufbau, die Aufgaben und die Organe des Staates. Zu den zentralen Verfassungsgrundsätzen gehören Menschenwürde, Demokratie, Rechtsstaat, Sozialstaat, Bundesstaatlichkeit und Republik. Die Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung unmittelbar. Damit bildet das GG auch den verbindlichen Rahmen für das Handeln jeder öffentlichen Behörde.
Für deinen späteren Dienst ist besonders wichtig, dass die Verwaltung an Gesetz und Recht gebunden ist und vergleichbare Fälle gleich behandeln muss. Artikel 33 Absatz 2 GG bestimmt, dass der Zugang zu öffentlichen Ämtern nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung erfolgt. Dieser Leistungsgrundsatz ist deshalb eine wichtige Grundlage für Bewerbungs- und Auswahlverfahren im öffentlichen Dienst. Artikel 33 enthält außerdem wesentliche Vorgaben zum Berufsbeamtentum und zur Wahrnehmung hoheitsrechtlicher Aufgaben. Als Anwärter solltest du das GG nicht nur für Prüfungen kennen, sondern seine Grundrechte und Staatsprinzipien als Maßstab für rechtmäßiges Verwaltungshandeln verstehen.
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