Handwerkskammer (HWK)
Öffentlicher Dienst-Abkürzungen
Die Handwerkskammer, kurz HWK, ist eine gesetzlich errichtete Körperschaft des öffentlichen Rechts und übernimmt Aufgaben der handwerklichen Selbstverwaltung. Jede HWK ist für einen bestimmten regionalen Kammerbezirk zuständig. Zu ihren gesetzlichen Aufgaben gehören die Führung der Handwerksrolle und des Verzeichnisses der Berufsausbildungsverhältnisse. Außerdem regelt und überwacht sie die Berufsausbildung im Handwerk und wirkt bei Gesellen-, Fortbildungs- und Meisterprüfungen mit. Darüber hinaus berät sie Handwerksbetriebe und Auszubildende und vertritt die Interessen des Handwerks gegenüber Politik und Verwaltung.
Während einer handwerklichen Ausbildung begegnet dir die HWK beispielsweise bei der Eintragung deines Ausbildungsvertrags, der Prüfungsanmeldung oder einem Antrag auf Verkürzung oder Verlängerung der Ausbildungszeit. Bei Problemen im Ausbildungsbetrieb kannst du dich an die Ausbildungsberatung deiner zuständigen Kammer wenden. Als Arbeitgeber bietet eine HWK unter anderem Tätigkeiten in Verwaltung, Ausbildungsberatung, Prüfungsorganisation, Recht, Wirtschaftsförderung und Öffentlichkeitsarbeit an. Obwohl sie öffentliche Aufgaben erfüllt, ist eine Handwerkskammer keine klassische staatliche Behörde, weshalb Beschäftigte nicht automatisch Beamte oder nach dem TVöD angestellt sind. Als Bewerber solltest du die HWK außerdem von der Industrie- und Handelskammer sowie von einer Handwerksinnung unterscheiden.
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