Haushaltsgrundsätzegesetz (HGrG)
Öffentlicher Dienst-Abkürzungen
Das Haushaltsgrundsätzegesetz, kurz HGrG, legt gemeinsame Grundsätze für das Haushaltsrecht des Bundes und der Länder fest. Es schafft einen einheitlichen Rahmen für die Planung, Bewirtschaftung und Kontrolle öffentlicher Gelder. Zu seinen zentralen Vorgaben gehören die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit sowie Regelungen zur Finanzplanung, Rechnungslegung und Rechnungsprüfung. Der jeweilige Haushaltsplan bildet dabei die Grundlage für die Haushalts- und Wirtschaftsführung einer Verwaltung. Die konkreten Vorschriften werden für den Bund insbesondere durch die Bundeshaushaltsordnung und für die Länder durch die jeweiligen Landeshaushaltsordnungen ergänzt.
Im Behördenalltag begegnet dir das HGrG vor allem bei Haushaltsplanung, Beschaffung, Fördermittelverwaltung, Controlling und Rechnungsprüfung. Wenn du finanzwirksame Maßnahmen vorbereitest, müssen beispielsweise Kosten, Nutzen und verfügbare Haushaltsmittel berücksichtigt werden. Das Gesetz ist deshalb besonders wichtig, wenn du in einer Kämmerei, Haushaltsabteilung, Finanzverwaltung oder Vergabestelle arbeiten möchtest. Du solltest das HGrG von der Bundeshaushaltsordnung und den Landeshaushaltsordnungen unterscheiden können, da diese Regelwerke unterschiedliche Ebenen des Haushaltsrechts betreffen. Als Anwärter oder Berufseinsteiger hilft dir dieses Grundwissen dabei, Entscheidungen über öffentliche Gelder rechtlich und wirtschaftlich einzuordnen.
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