Haushaltsjahr (HJ)
Öffentlicher Dienst-Abkürzungen
Das Haushaltsjahr, kurz HJ, ist der Zeitraum, für den ein öffentlicher Haushaltsplan aufgestellt und ausgeführt wird. Nach dem Haushaltsgrundsätzegesetz und der Bundeshaushaltsordnung entspricht es grundsätzlich dem Kalenderjahr. Das zuständige Finanzministerium kann für einzelne Bereiche jedoch eine abweichende Regelung treffen. Für jedes Haushaltsjahr werden die erwarteten Einnahmen, die vorgesehenen Ausgaben und die benötigten Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsplan festgelegt. Dadurch lässt sich nachvollziehen, welche finanziellen Mittel einer Behörde innerhalb des jeweiligen Jahres zur Verfügung stehen.
Im Dienstalltag begegnet dir das Haushaltsjahr beispielsweise bei Beschaffungen, Fördermitteln, Rechnungen, Mittelanforderungen und Haushaltsabschlüssen. Ausgabemittel dürfen grundsätzlich nur für den vorgesehenen Zeitraum und Zweck verwendet werden, sofern keine Übertragung in das folgende Jahr zulässig ist. In Haushaltsunterlagen und Verwaltungsprogrammen findest du häufig Bezeichnungen wie laufendes HJ, vorheriges HJ oder folgendes HJ. Die Abkürzung wird teilweise auch als „Hj.“ geschrieben und kann außerhalb des Haushaltsrechts ebenso für Halbjahr stehen, weshalb du immer auf den Zusammenhang achten solltest. Besonders in Haushaltsstellen, Kämmereien, Vergabestellen und Finanzabteilungen solltest du das Haushaltsjahr sicher vom Kalenderjahr, Rechnungsjahr und Haushaltsplan unterscheiden können.
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