Hochschulrahmengesetz (HRG)
Öffentlicher Dienst-Abkürzungen
Das Hochschulrahmengesetz, kurz HRG, ist ein Bundesgesetz mit grundlegenden Regelungen für das deutsche Hochschulwesen. Es behandelt unter anderem die Aufgaben der Hochschulen, die Freiheit von Forschung und Lehre, Studium und Prüfungen sowie die staatliche Anerkennung von Hochschulen. Zum Anwendungsbereich gehören insbesondere Einrichtungen, die nach dem jeweiligen Landesrecht staatliche Hochschulen sind. Das HRG ist weiterhin geltendes Bundesrecht, regelt das Hochschulwesen jedoch nicht mehr umfassend und abschließend. Die unmittelbar maßgeblichen Vorschriften findest du heute vor allem in den Hochschulgesetzen der Länder sowie in den Studien- und Prüfungsordnungen der einzelnen Hochschulen.
Für Hochschulen, deren Studiengänge ausschließlich auf den öffentlichen Dienst ausgerichtet sind, darf das Landesrecht wegen ihrer besonderen Aufgaben teilweise abweichende Regelungen treffen. Das betrifft beispielsweise verwaltungsinterne Hochschulen, an denen Anwärter für bestimmte Laufbahnen oder Qualifikationsebenen studieren. Deine konkreten Zugangsvoraussetzungen, Bewerbungsfristen, Studieninhalte und Prüfungen ergeben sich deshalb normalerweise nicht allein aus dem HRG. Maßgeblich sind zusätzlich das jeweilige Landesrecht, die Ausbildungs- und Prüfungsordnung sowie die Vorgaben der Einstellungsbehörde. Als Bewerber solltest du das HRG daher als übergeordneten Rechtsrahmen einordnen und es nicht mit einem Landeshochschulgesetz oder dem Hochschulzulassungsrecht verwechseln.
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