Höherer nichttechnischer Verwaltungsdienst (hntD)
Öffentlicher Dienst-Abkürzungen
Der höhere nichttechnische Verwaltungsdienst, kurz hntD, ist eine beamtenrechtliche Laufbahn innerhalb der Laufbahngruppe des höheren Dienstes. Die Kurzform hntD wird in Verwaltungsunterlagen verwendet, ist aber nicht bei allen Behörden einheitlich geregelt. „Nichttechnisch“ bedeutet, dass für die Tätigkeit normalerweise kein ingenieurwissenschaftlicher oder anderer technischer Studienabschluss erforderlich ist. Typische Aufgaben liegen in der Rechtsanwendung, Grundsatzarbeit, Organisation, Personalverwaltung, Haushaltsplanung und politischen Beratung. Beschäftigte dieser Laufbahn arbeiten häufig als Referenten, Sachgebietsleitungen oder Führungskräfte in Ministerien und anderen Verwaltungsbehörden.
Für den Zugang benötigst du in der Regel einen Masterabschluss oder einen gleichwertigen Hochschulabschluss sowie je nach Einstellungsweg eine passende hauptberufliche Tätigkeit oder einen Vorbereitungsdienst. Wer die Befähigung zum Richteramt besitzt, verfügt nach der Bundeslaufbahnverordnung ebenfalls über die Laufbahnbefähigung für den höheren nichttechnischen Verwaltungsdienst. Welche Studienrichtungen, Berufserfahrungen und Zusatzqualifikationen verlangt werden, richtet sich nach der jeweiligen Stellenausschreibung. Der hntD ist eine Beamtenlaufbahn und darf deshalb nicht mit einer tariflichen Eingruppierung verwechselt werden, auch wenn Tarifbeschäftigte vergleichbare Aufgaben übernehmen können. Als Bewerber solltest du außerdem beachten, dass die Länder teilweise andere Laufbahnbezeichnungen und Zugangsvoraussetzungen verwenden.
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