Im Auftrag (i. A.)
Öffentlicher Dienst-Abkürzungen
„Im Auftrag“, abgekürzt „i. A.“, ist ein Zeichnungszusatz, der häufig im dienstlichen Schriftverkehr von Behörden verwendet wird. Er zeigt an, dass eine zeichnungsberechtigte Person ein Schreiben im Namen der Behörde und innerhalb ihres übertragenen Aufgabenbereichs unterzeichnet. Nach der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien zeichnet die Leitung ohne Zusatz, eine vertretungsberechtigte Person mit „In Vertretung“ und andere Zeichnungsberechtigte mit „Im Auftrag“. Die Abkürzung bedeutet daher nicht, dass die unterzeichnende Person lediglich eine fremde Erklärung übermittelt. Entscheidend ist, dass sie nach der internen Geschäftsverteilung oder Zeichnungsordnung zur Unterschrift befugt ist.
Die Formulierung begegnet dir auf Briefen, Bescheiden, Stellungnahmen und anderen dienstlichen Dokumenten. Ob ein Schreiben wirksam ist, lässt sich nicht allein am Zusatz „i. A.“ erkennen, sondern hängt auch von Zuständigkeit, Form und Inhalt ab. „i. A.“ ist von „i. V.“ abzugrenzen, weil „i. V.“ nach den Zeichnungsregeln der Bundesministerien für bestimmte Vertretungsfälle verwendet wird. Andere Behörden und Landesverwaltungen können abweichende interne Regelungen zur Zeichnungsform festlegen. Als Anwärter oder Berufseinsteiger solltest du „i. A.“ deshalb nur verwenden, wenn dir die entsprechende Zeichnungsbefugnis erteilt wurde.
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