In Vertretung (i. V.)
Öffentlicher Dienst-Abkürzungen
„In Vertretung“, abgekürzt „i. V.“, ist ein Zeichnungszusatz im dienstlichen Schriftverkehr. Er kennzeichnet, dass eine vertretungsberechtigte Person ein Schreiben anstelle der zuständigen Leitung und im Rahmen ihrer übertragenen Befugnisse unterzeichnet. In den Bundesministerien zeichnet die Ministeriumsleitung ohne Zusatz, während die nach der Gemeinsamen Geschäftsordnung zur Vertretung berechtigten Personen „In Vertretung“ verwenden. Wird eine Staatssekretärin oder ein Staatssekretär durch eine Abteilungsleitung vertreten, ist dort die ausführlichere Form „In Vertretung der Staatssekretärin“ beziehungsweise „In Vertretung des Staatssekretärs“ vorgesehen. Andere Zeichnungsberechtigte unterschreiben nach diesen Regeln grundsätzlich mit „Im Auftrag“.
Die Abkürzung i. V. kann dir auf Bescheiden, Schreiben, Stellungnahmen und anderen amtlichen Dokumenten begegnen. Sie deutet auf eine Vertretungsbefugnis hin, entscheidet aber allein noch nicht über die rechtliche Wirksamkeit eines Schreibens. Dafür sind zusätzlich die Zuständigkeit, die vorgeschriebene Form und der Inhalt des Dokuments maßgeblich. Behörden des Bundes, der Länder und der Kommunen können eigene Geschäfts- und Zeichnungsregelungen verwenden, weshalb die Bedeutung nicht überall vollständig identisch sein muss. Als Anwärter oder Berufseinsteiger solltest du i. V. nur nutzen, wenn dir die entsprechende Vertretungsbefugnis erteilt wurde.
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